
AGB
Allgemeine Bedingungen für die Leistungserbringung
I. Einleitung
Geophysics ProNature bietet zusammen mit ausgewählten Kompetenz Partnern geophysikalische Dienstleistungen und Fachwissen in den Bereichen Geophysik, Hydro/Umwelt/Rohstoffgeologie, Geotechnik und verwandten Gebieten an. Geophysics ProNature arbeitet entsprechend mit auf dem Branchen Markt bewährten Kompetenz Partnern zusammen, die ihrerseits technische Geräte (Hard/Software) bereitstellen und Serviceleistungen anbieten. In enger Zusammenarbeit mit diesen ausgewählten Kompetenz Partnern wird ein individuelles Konzept für jedes Projekt erarbeitet (technisch, logistisch, und sicherheitstechnisch). Erst nach Klärung dieser Details wird ein Projekt angenommen und gemeinsam durchgeführt.
Hierbei wird vor allem und vorrangig zunächst auf „Sicherheitsaspekte“ geachtet, und durch Baustellen Besuche/Inspektionen und in Zusatzgesprächen ein sogenanntes „HSE“ („Health Safety Environment“) Konzept entwickelt. Daraus ergibt sich ein Ablaufplan für den Verlauf des Projekts. Aufgrund der wachsenden Forderung nach einer quantitativen Erfassung des CO2-Fußabdrucks („Footprints“), bemühen wir uns von vornherein ein „CO2 Budget“ aufzustellen, um durch Vorschläge für zusätzliche CO2-Sparmaßnahmen diesen „Projekt Fußabdruck“ zu reduzieren.
Geophysics ProNature leistet entsprechenderweise sowohl vor, während, als auch nach dem Projekt Beratungs- und Werksvertragsarbeit für geowissenschaftliche/-ingenieurstechnische Projekte. Hierbei ist essentieller Kernpunkt, dass die AGB's der Kompetenz Partner gleichberechtigt und anwendungsbindend sind, und individuell für jedes Projekt in schriftlicher Form in das jeweilige Projekt berücksichtigt und eingebunden werden.
Dieser Projektspezifische Findungsprozess mündet üblicherweise in Form eines „MoU“ („Memorandum of Understanding“), in dem alle beteiligten Parteien den Konsens für das Projekt schriftlich niederlegen und per Unterschrift abzeichnen, zum Beispiel:
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Bringung von Leistungen im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den in der Branche üblichen geltenden Sicherheitsnormen (HSE)
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Spezielle Sondergenehmigungen für Baustellenzutritt
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Termine und Fristen
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Kosten/Risikoabschätzung, inkl. Pandemiebedingte Lieferengpässe
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Branchenübliche Bürgschaft bzw. Pflichten- und Rechte für technisches Gerät (Hard | Software), inkl. Garantien von technischem Gerät über einen vorher festgelegten Zeitraum; Reparaturen/ Austausch und Erneuerung von technischem Gerät und/oder von Sub-Komponenten; Cyber Security
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Kostenverteilung/Verantwortlichkeiten- bzw. Übernahme (Beschaffung von Gerät; Transport; usw.)
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Ausreichender Versicherungsschutz von Gerät und Personen
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Schadensersatzforderungen bei Teil/oder Totalschadensverlust (z.B. durch Diebstahl; Naturgewalten; Krieg; Vandalismus; unsachgemäße Handhabung von technischem Gerät, usw.)
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Einhaltung von Urheberrechten bzw. Inhalten, inkl. dem der designierten Kompetenz Partner (Webseite/Info-Material, etc.) entsprechend den üblichen nationalen und internationalen Rechtsverordnungen; Vermeidung von Wirtschaftskriminalität
Sollten die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllbar sein, wird Geophysics ProNature von einer Auftragsleistung Abstand nehmen.
II. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsangelegenheiten zwischen Geophysics ProNature und seinen Auftraggebern ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Auftragsarbeiten ist München | BY in DE. Entsprechend der gängigen Definition für eine „vorbeugende („salvatorische“) Absicherung für ein jeweiliges Vertragswerk, wird folgende Vertragsklausel angewendet:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit den oben dargestellten Rahmenbedingungen definieren sich in der Regel folgende AGB's:
1. Der Auftraggeber/Kunde hat Geophysics ProNature vor Beginn der Auftragsarbeiten alle Angaben über den Zustand des Einsatzgeländes (im Falle von Messungen mit diversen Seismik Systemen oder AUV) bzw. des Bohrlochs (für Bohrlochmessungen) und die Verhältnisse im Einsatzgebiet und seiner Umgebung zu machen, die für eine sichere und rasche Durchführung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind. Die Nichtbereitstellung dieser Informationen, insbesondere bei Verdacht auf vorsätzliches Verschweigen derselben, berechtigt Geophysics ProNature die Verweigerung einer Auftragsaus/- durchführung, auch wenn der Auftrag bereits erteilt wurde.
2. Der Auftraggeber hat für ausreichende Zufahrtswege zum Einsatzort zu sorgen und Geophysics ProNature beim Transport von Geräten zum Einsatzort (z.B. bei schwierigem Einsatzgelände, wie z.B. der Gerätetransport in eine Bergmiene; an ein entlegenes Binnengewässer, o.ä.) mit geeigneten Geräten und Personal zu unterstützen. Erfolgt die Zufahrt über vom Auftraggeber befestigte Straßen, so wird weder von Geophysics ProNature noch dem/den Kompetenz Partner/n Haftung für etwaige Schäden an Straßen oder Grundstücken übernommen. Als Teil des Projektmangements bietet Geophysics ProNature regelmäßig und wiederholt "Site Visits", also Besuche vor Ort, an. Hierbei wird von seitens der Geophysics ProNature streng darauf geachtet, dass die eigenen Zielvorgaben an einen minimalen CO2-Footprint und Kosten eingehalten werden. Diese Maßnahme dient und nützt erwiesenermaßen der Projektsicherheit, was sich letztendlich für ein Projekt und seine Teilnehmer auszahlt.
3. Während der Leistungserbringung durch Geophysics ProNature und/oder der jeweiligen Kompetenz Partner bleibt der Auftraggeber seinen Aufsichtspflichten für sein eigenes Personal, seine Geräte, Einrichtungen und Materialien sowie für den Zustand des Arbeitsgeländes voll verantwortlich. Eine Haftung für Schäden aufgrund des Zustands des Einsatzgeländes, die vor/während/nach der Erbringung der Leistungen entstehen, wird nur übernommen, wenn diese Schäden durch Mitarbeiter von Geophysics ProNature und/oder der Kompetenz Partner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftraggeber stellt Geophysics ProNature von allen Schadensersatzansprüchen auch gegenüber Dritten frei.
4. Das von Geophysics ProNature bzw. von den jeweiligen Kompetenz Partnern verwendete technische Gerät ist für Branchenübliche Geländeeinsatzbedingungen ausgelegt. Sind Schäden an technischem Gerät und Personal aufgrund anormaler Einsatzbedingungen, z.B. durch unzumutbare extreme Umgebungstemperaturen, Drücke oder Chemikalien (letztere im gasförmigen, flüssigen, oder festen Aggregatzustand), o.ä., hat der Auftraggeber den entstandenen Geräte- und/oder Personen Schaden zu tragen. Dasselbe betrifft die Planung und Vorkehr für UXO (Unexploded Ordnance) Bedingungen, ebenso Lagerstättenverluste und Materialschäden von technischem Gerät und Einsatzpersonal des Auftraggebers, es sei denn, Geophysics ProNature bzw. der jeweilige Kompetenz Partner hat diese Schäden oder Verluste grob fahrlässig verursacht.
5. Geophysics ProNature gewährleistet die zu erbringenden Leistungen mittels modernster innovativer Einsatzgeräte und auf der Grundlage bewährter Technologien, sofern das Einsatzgelände den in [4] definierten Arbeitsbedingungen entspricht und die Verhältnisse im / auf / um herum dem Einsatzgelände als unbedenklich eingestuft worden sind. Für eventuell auftretende Komplikationen bei der Leistungserbringung und für die Vollständigkeit der zu erzielenden Arbeitsergebnisse wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter/Kompetenzpartner gehaftet.
6. Entsprechend kann Geophysics ProNature die Fortsetzung der Arbeiten auch während eines Projekts ablehnen, wenn die vorherrschenden Arbeitsbedingungen auf / im /um herum das Arbeitsgelände unsicher oder bedenklich erscheinen, was Leistungserbringung bzw. die Sicherheit von technischem Gerät und Personal betrifft. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu tragen.
7. Wird während der Geländemessungen der Einsatz spezieller Zusatzgerätschaften, z.B. bei Bohrlochmessungen die Nutzung eines speziellen Bohrgestänges, einer zusätzlichen Verrohrung (z.B. ein spezieller Führungsschuh; Führungsgestänge, o.ä.), erforderlich, so trägt der Auftraggeber das Risiko und die Kosten zur Implementierung desselben und/oder beim Auftreten von möglichen Beschädigungen bzw. bei Verlust von technischem Gerät und/oder körperlichen Schäden des Personals. Treten bei der Anwendung der vertragswerklich vereinbarten Arbeitsmethoden Komplikationen auf, z.B. beim Wiedereinsetzen eines technischen Geräts nach einer nötigen Korrektur eines Mangels im/ am/um herum das Arbeitsgelände, so haftet Geophysics ProNature nur, wenn dies auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Nichtbeachtung der Regeln der Technik durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. der assoziierten Kompetenz Partner zurückzuführen ist. Entsprechend trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung und Kosten, z.B. für Bergungsarbeiten auf dem Arbeitsgelände (sog. "Angel Arbeiten" / "Fischen" im Bohrloch, o.ä.). Mitarbeiter der Geophysics ProNature oder deren Kompetenz Partner sind weder befugt, selbständig bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, noch werden sie vom Auftraggeber aufgefordert, sich an Fangeinsätzen zu beteiligen, außer in beratender Funktion.
8. Gehen Ausrüstungsgegenstände oder technisches Gerät, die/das Geophysics ProNature bzw. den Kompetenz Partner gehören, auf dem Arbeitsgelände verloren (inklusive durch Diebstahl | Vandalismus), oder werden sie beim Transport durch den Auftraggeber oder in dessen Obhut zerstört oder beschädigt, so hat der Auftraggeber diese auf seine Kosten wieder instand zu setzen, oder, falls dies nicht möglich ist, Geophysics ProNature Schadensersatz zu leisten, es sei denn, Geophysics ProNature hat den Schaden oder Verlust grob fahrlässig verursacht.
9. Die Interpretation der Messergebnisse durch Mitarbeiter von Geophysics ProNature bzw. der jeweiligen Kompetenz Partner entspricht nach bestem Wissen und Gewissen Erfahrungswerten, wobei erzielte Resultate und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen fehlbar sein bzw. abweichen können von den Ergebnissen einer vom Auftraggeber oder einem Dritten vorgenommenen Beurteilung dieser Ergebnisse.